Menschenrechte im Islam

 

aus

 

der Reihe „Muslime im Dialog" 

 

 

Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

 

„... Wenn jemand einen Menschen tötet, ohne das dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne daß ein Unheil im Lande geschehen wäre, so soll es sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet. Und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten...“(Sure 5, Vers 32).

 

Die jahrhundertlange Sehnsucht des Menschen nach einer gerechten Gesellschafts- und Weltordnung, in der er in einer von Unterdrückung, Ausbeutung und Entbehrung freien Umwelt leben und sich ungehindert entfalten kann, hat sich in der Menschheitsgeschichte immer wieder als Illusion herausgestellt.

Gott hat dem Menschen mit dem Qur'an jedoch einen dauerhaften gesetzlichen und moralischen Rahmen gegeben, innerhalb er inneren und äußeren Frieden finden kann. Die Offenbarung des Qur'an ist als der Abschluß eines heilsgeschichtlichen Prozesses zu verstehen, eines Prozesses, der den Menschen aller Zeiten und Orte immer wieder die Gebote Gottes nahebringen wollte.

Nach islamischer Rechtsauffassung wird dem Gemeinwohl größerer Bedeutung als dem individuellen Interesse geschenkt. Jedoch soll die Freiheit und Würde des einzelnen gewahrt bleiben. Die qur'anischen Prinzipien der Gerechtigkeit, der Aufrichtigkeit und der menschlichen Solidarität bringen für jedes einzelne Mitglied der Gemeinschaft nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich.

 

Freiheit

Die Freiheit in der Gottesverehrung und im Gottesdienst bestimmt den Wert des Individuums. Je absoluter Gott wahrgenommen und erkannt wird, desto freier ist der einzelne Mensch den anderen gegenüber. Der Mensch ist nicht durch Erbsünde befleckt und besitzt die Fähigkeit , zwischen Gut und Böse, Wahrheit und Unwahrheit zu unterscheiden.

Mit dem Hinweis auf das Jüngste Gericht definiert der Qur'an eine bestimmte Konzeption der menschenlichen Natur. Zunächst wird der Mensch in seiner Eigenschaft als Gläubiger geachtet. Da der Qur'an jedoch der gesamten Menschenheit offenbart worden ist, schließt der Islam niemanden aus: „O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Frau geschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander erkennen möget. Wahrlich, der Angesehenste vor Gott ist der, der unter euch der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist allwissend, allkundig.“(Sure 49, Vers 13).

In seiner Abschiedsansprache weist Prophet Muhammed ( Friede sei mit ihm und seiner Familie) die Menschen auf ihren gemeinsamen Ursprung und ihr gemeinsames Ziel hin: „O ihr Menschen, euer Gott ist einer, ihr seid alle von Adam, und Adam ist aus Staub geschaffen. Der beste von euch ist der Rechtschaffenste.“

Der Islam betont die Notwendigkeit, die Persönlichkeit des anderen zu achten. Gott hat den Menschen „vor vielen von denen, die Wir sonst noch erschaffen haben“ ausgezeichnet, und in diesem Sinne erkennt der Qur'an die besondere Würde des Menschen an. Der Mensch ist achtbar und würdig, weil er Verantwortung trägt. Diese Verantwortung beinhaltet die Freiheit der Entscheidung. Während der Mensch gegenüber dem göttlichen Gesetzgeber nur Pflichten hat, sind auch seine Rechte gegenüber seinen Mitmenschen durch die Freiheit der anderen begrenzt.

 

Gleichheit

Das Prinzip der Gleichheit bestimmt die Vorstellung vom Menschen und ist die Basis, auf der das Gesellschaftssystem ruht. Auf der metaphysischen Ebene sind die Menschen grundsätzlich gleich, und zwar durch ein und dasselbe Dienen in und für Gott. Auf der Ebene der formalen Gleichheit gewährt das rechtliche Gleichheitkonzept für alle gleiche Vorschriften und Sanktionen.

Dem Gesetz sind Mann und Frau gleich. Dies kommt am besten in folgendem Ausspruch Prophet Muhammeds (Friede sei mit ihm und seiner Familie) zum Ausdruck: „O mein Volk, eure Frauen haben wirklich ein Recht über euch und ihr habt ein Recht über sie.“

Nach islamischem Recht kann die Frau ihr Vermögen unabhängig von ihrem Mann verwalten. Der Ehemann darf von ihrem Vermögen nichts nehmen, es sei denn mit ihrer Zustimmung. Der Islam macht es der Frau nicht einmal zur Pflicht, zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen; dies ist allein die Aufgabe des Mannes. Unterschiede zwischen Mann und Frau werden nur in den Fällen gemacht, in denen die Natur der beiden Geschlechter dies erfordert oder es der Familie oder der Frau selbst zum Vorteil gereicht, wie z.B. bei der Erbschaft.

 

Eigentum

Die materielle Gleichheit gebietet dem Gläubigen, sich nicht von seinen Bedürfnisses versklaven zu lassen. Der Qur'an erkennt Vermögensunterschiede an, betont aber, daß alle Güter letztendlich das eigentum von Gott allein sind. Der Mensch hat nur Nutzungsrecht auf Erden. Als einzige Bedingung für das Privateigentum gilt,daß es auf ehrliche Weise erworben sein muss. Maßloßigkeit und Verschwendung müssen unter allen Umständen vermieden werden. „Habt ihr denn nicht gesehen, daß Allah euch alles dienstbar gemacht hat, was in den Himmeln und was auf der Erde ist, und (daß Er) Seine Wohltaten reichlich über euch ergossen hat – in sichtbarer und unsichtbarer Weise?“ ( Sure 31, Vers 21).

Alle Schätze der Natur sollen allen Menschen zu Verfügung stehen, denn sie sind Wohltaten, die Gott der ganzen Menschheit zu ihrem Wohl verliehen hat. Um die Ausbeutung der Gemeinschaft zu verhindern, verbietet das islamische Gesetz Monopole, Wucher, die Anwendung von Zwang beim Abschluss von Verträgen und die Manipulation durch irreführende Werbung. Den weniger begünstigten Mitgliedern der Gesellschaft soll materiell geholfen werden; diese Pflicht obliegt nicht nur der Gemeinschaft, sondern insbesondere den Reichen der Gesellschaft.

 

Versorgung

Der Islam schützt die Arbeit und den Arbeiter und verpflichtet die Muslime nicht nur zur gerechten, sondern auch zur großzügigen Behandlung es Arbeiters. Prophet Muhammed ( Friede sei mit ihm und seiner Familie) mahnte alle Arbeitgeber, dem Arbeiter seinen Lohn auszuzahlen, noch bevor sein Schweiß auf der Stirn getrocknet ist.

„Kein Volk wird Erfolg haben, wenn in ihm die Rechte der Schwachen vor den Starken nicht gewährt werden“, lautet einer seiner Aussprüche. Der Bedürftige und Hungernde hat das Recht die Mahlzeit des Wohlgenährten zu teilen, wenn ihm in seiner gesellschaftlichen Ordnung ohne sein Verschulden keine Möglichkeiten zur Bestreitung seines Unterhalts eingeräumt werden. Der Muslim kann sich der Nahrung auf dem Tisch eines Gläubigen bedienen, der genug zu essen hat, ob dieser nun wolle oder nicht. Im Falle einer möglichen Weigerung hat der Hungrige sogar das Recht , notfalls Gewalt anzuwenden. Jeder Muslim soll sich für die Gemeinschaft und damit auch für jeden einzelnen verantwortlich fühlen und im Rahmen seiner Möglichkeit den Bedürftigen seine Hilfe und Unterstützung zuteil werden lassen.

 

Glaube

„Es gibt keinen Zwang im Glauben.“(Sure 2, Vers 256) Der Islam zwingt niemanden, seinen Glauben aufzugeben und zum Islam überzutreten. Alle Muslime werden angehalten, mit Andersgläubigen einen Dialog frei von missionarischen Eifer zu führen: „Lade ein zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und diskutiere mit ihnen auf die beste Art. Denn wahrlich, dein Herr weiß am besten, wer von Seinem Weg abgeirrt ist und kennt am besten diejenigen, die rechtgeleitet sind!“(Sure 16, Vers 125).

Nicht nur unter Muslimen wird Gleichberechtigung vor dem Gesetz gefordert, sondern auch zwischen Muslimen und Nichtmuslimen. Die Regierung hat die Rechte der Minderheiten gleichermaßen zu verteidigen. In diesem Sinne sind auch religiöse Riten und Feiertage Andersgläubiger zu respektieren. Von Prophet Muhammed (Friede sei mit ihm und seiner Familie) stammt der Ausspruch. „ Wer einem nichtmuslimischen Bürger Schaden zufügt, der schadet gleichzeitig mir.“

 

Partizipation

Das Gesetz ist göttlichen Ursprungs. Ein gesetzgebendes Organ ist nicht notwendig. Das islamische Recht soll durch den Konsens der Gemeinschaft verwirklicht werden. Prophet Muhammed (s.a.s.) pflegte vor jeder wichtigen Entscheidung seine Gefährten zu befragen. Das Beratungsverfahren (Schura) bildet auch die Grundlage der Beziehung zwischen Regierung und Volk:

„ Was euch (auch) immer gegeben wird: es ist nur ein vorübergehender Genuß dieses irdischen Lebens, und das, was bei Gott ist, ist besser und dauerhafter für jene, die glauben und auf ihren Herrn vertrauen; und (für jene,) die auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten und ihre Angelegenheiten in gegenseitiger Beratung regeln, und die spenden von dem, was Wir ihnen gegeben haben.“ (Sure 42, Verse 36-38).

In Übereinstimmung mit diesem Prinzip steht dem Volk auch das Recht zu, seine Regierung zu wählen oder aus dem Amt zu entfernen. Der Qur'an verurteilt jegliche Unterteilung in soziale Schichten oder Klassen als wider die menschliche Natur, denn die Menschen sind gemäß der Überlieferung „ebenbürtig wie die Zähne eines Kammes“.

Die Staatsgewalt wird nur als anvertrautes Gut in menschlicher hand betrachtet und beruht keineswegs auf Erbrecht. Der Appell des Qur'an an die Menschen „unterdrücke nicht, und lass dich nicht unterdrücken!“ verpflichtet jeden einzelnen gegen jede Art von Willkür anzugehen, auch wenn das die Herausforderung der höchsten Staatsautorität einschließt.

Denn alles kommt von Gott und kehrt zu Ihm zurück. Ein wahrhaft Gläubiger ist stets darum bemüht, der schöpferischen Weisheit auf beste Weise zu dienen, So sind denn auch die Rechten und Pflichten des Muslims nicht nur auf das gemeinschaftliche Wohl – wie beim ersten Artikel der Menscherechtserklärung – zugeschnitten oder etwa auf künstliche Gebilde wie Nation oder Rasse, sondern auf die Glückseligkeit des Menschen auf seinem Weg zu Gott.

©IZHamburg

Zuletzt aktualisiert

Dienstag, 15.Mai 2012

23.Dschumada al-Thani 1433